AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen & Datenschutzhinweise für Kunden
Stand: März 2022


Verträge kommen zu Stande mit:

Holz-Mehring GmbH & Co. KG

Hauptstraße 68, 33165 Lichtenau

Telefon (05647) 9466-0

E-Mail: shop@holz-mehring.de

1. ALLGEMEINES, GELTUNGSBEREICH

1.1

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen aus Verträgen, die der Kunde (a) in unserem Ladenlokal („PoS“), (b) mit uns unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (dazu gehören: Telefon, Fax, E-Mail, Brief) ausschließlich durch individuelle Kommunikation im Sinne von § 312j Absatz 5 Satz 1 BGB („Fernabsatz“) oder (c) außerhalb von unseren Geschäftsräumen („AGV“) abschließt.

1.2

Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die überwiegend ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3

Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend Folgendes:

Unsere AGB gelten für alle Verträge mit unseren Kunden ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu. Diese AGB gelten auch bei künftigen Vertragsabschlüssen, sowie ergänzend die Gebräuche im holzwirtschaftlichen Verkehr („Tegernseer Gebräuche“).

2. ANGEBOTE, VERTRAGSSCHLUSS, SPRACHE

2.1

Serienmäßig hergestellte Waren werden grundsätzlich nach Muster oder Abbildung verkauft.

2.2 PoS

Unsere Angebote sind, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, freibleibend. Bestellungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Die Annahme eines Kundenangebotes kann auch durch Lieferung oder Erbringung der vertraglichen Leistungen erfolgen.

2.3 Fernabsatz

Der Kunde kann per Telefon, per E-Mail, sonstige elektronische Nachricht oder über das auf unserer Website angebotene Online-Kontaktformular eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an uns richten. Wir lassen dem Kunden auf dessen Anfrage hin per E-Mail, Fax oder Brief ein Angebot zum Verkauf der vom Kunden zuvor ausgewählten Artikel aus unserem Sortiment zukommen. Unser Angebot kann der Kunde durch eine gegenüber uns abzugebende Annahmeerklärung per Fax, E-Mail oder Brief oder durch Zahlung des von uns angebotenen Kaufpreises innerhalb von 5 (fünf) Werktagen ab Zugang des Angebots annehmen. Bei der Berechnung der Annahmefrist ist der Tag des Angebotszugangs beim Kunden nicht mitzurechnen. Für die Annahme durch Zahlung ist der Tag des Zahlungseingangs bei uns maßgeblich. Nimmt der Kunde unser Angebot innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so sind wir nicht mehr an unser Angebot gebunden. Hierauf werden wir den Kunden in unserem Angebot besonders hinweisen.

Ein Fernabsatzvertrag liegt indes nicht vor, wenn vor Vertragsschluss bereits eine Beratung in unserem PoS stattgefunden hat.

2.4 AGV

Der Kunde kann uns außerhalb unserer Geschäftsräume, beispielsweise vor Ort bei dem Kunden, durch Unterzeichnung eines Angebotes beauftragen. Ein AGV liegt indes nicht vor, wenn vor Vertragsschluss bereits eine Beratung in unserem PoS stattgefunden hat.

2.5

Die Vertragssprache ist Deutsch.

3. GESETZLICHES WIDERRUFSRECHT

3.1

Verbrauchern steht im Fernabsatz und bei AGV ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über welches im Folgenden belehrt wird. Ein vertragliches Widerrufsrecht und/oder vertragliches Rücktrittsrecht räumen wir nicht ein. Im PoS besteht kein Widerrufsrecht.

Die nachfolgende Widerrufsbelehrung gilt in Bezug auf Waren, die normal mit der Post zurückgesandt werden können (paketversandfähige Waren):

WIDERRUFSBELEHRUNG

WIDERRUFSRECHT

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Holz-Mehring GmbH & Co. KG, Hauptstraße 68, 33165 Lichtenau, Tel.: (05647) 9466-0, E-Mail: shop@holz-mehring.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Telefon oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

FOLGEN DES WIDERRUFS

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Die nachfolgende Widerrufsbelehrung gilt in Bezug auf Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können (nicht paketversandfähige Waren):

WIDERRUFSBELEHRUNG

WIDERRUFSRECHT

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Holz-Mehring GmbH & Co. KG, Hauptstraße 68, 33165 Lichtenau, Tel.: (05647) 9466-0, E-Mail: shop@holz-mehring.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Telefon oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

FOLGEN DES WIDERRUFS

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 50,00 € geschätzt. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Die nachfolgende Widerrufsbelehrung gilt für Verträge über Dienstleistungen:

WIDERRUFSBELEHRUNG

WIDERRUFSRECHT

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Holz-Mehring GmbH & Co. KG, Hauptstraße 68, 33165 Lichtenau, Tel.: (05647) 9466-0, E-Mail: shop@holz-mehring.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Telefon oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

FOLGEN DES WIDERRUFS

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

3.2

Wiedergabe des gesetzlichen Muster-Widerrufsformulars

MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) An:

Holz-Mehring GmbH & Co. KG

Hauptstraße 68, 33165 Lichtenau

E-Mail: shop@holz-mehring.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) Bestellt am (*)/erhalten am (*) Name des/der Verbraucher(s) Anschrift des/der Verbraucher(s) Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum (*) Unzutreffendes streichen.

3.3

Ein Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2 BGB u.a. nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind und es erlischt vorzeitig bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

4. PREISE UND ZAHLUNGEN

4.1

Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Bei Werkleistungen sind wir dazu berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen. Es handelt sich bei Verträgen mit Verbrauchern um Endpreise, mithin ist die jeweils gültige Umsatzsteuer enthalten. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden werden dem Kunden nach unserer geltenden Preisliste berechnet. Darauf weisen wir den Kunden gesondert hin. Alternativ können wir dem Kunden ein Angebot über die nachträglichen Änderungen unterbreiten.

4.2

Der Kunde haftet dafür, dass der Transport in die Wohnung oder bis zur Anlieferstelle mit den üblichen Mitteln eines Transporteurs möglich ist; entsprechendes gilt für die Anlieferungsmöglichkeit durch Eingänge und Treppenhäuser.

4.3

Unternehmern gegenüber angegebene Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, „ab Werk“, ausschließlich Fracht, Zoll, Gebühren, Porto, Versicherung und branchenüblicher Verpackung zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zahlungen dürfen nur an uns oder an von uns schriftlich bevollmächtigte Personen geleistet werden.

4.4

Im Falle der Kündigung eines wirksam abgeschlossenen Vertrages durch den Kunden werden die angefallenen Kosten in Form von Planungsaufwand, Rücklaufgebühren, Buchungsgebühren, lohn-gebundenen Kosten und sonstigen Aufwendungen in Rechnung gestellt, mindestens jedoch 25 % des Auftragswertes, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.

4.5

Wir sind dazu berechtigt, zusätzliche Kosten geltend zu machen, sofern der Kunde eine spätere Lieferung wünscht und wir ihn auf die separaten Kosten und deren Höhe hinweisen.

4.6

Tritt später als vier Monate nach Vertragsschluss eine wesentliche Änderung der Material-, Logistik-, Zoll- oder Energiekosten sowie sonstiger Fremdkosten ein, so sind wir berechtigt, eine angemessene Anpassung des Preises unter Berücksichtigung dieser Faktoren vorzunehmen. Sollten die Preiserhöhungen 20 % des ausgewiesenen Gesamtbetrags übersteigen, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4.7

Wenn nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass unser Zahlungs-anspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so können wir die Leistung verweigern und dem Kunden eine angemessene Frist bestimmen, in welcher er Zug um Zug gegen Lieferung zu zahlen oder Sicherheit zu leisten hat. Bei Verweigerung des Kunden oder erfolglosem Fristablauf können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung fordern.

5. LIEFERUNG

5.1

Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind.

5.2

Lieferverzögerungen, die aufgrund von höherer Gewalt oder aufgrund von Umständen entstehen, die höherer Gewalt gleichstehen (wie z.B. währungs- und handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Betriebsstörungen wie bspw. Feuer, Maschinendefekte, Bruch, Rohstoff- oder Energiemangel, Epidemien oder Pandemien) berechtigen uns, die Lieferung bzw. Erbringung der Leistung für die Dauer der höheren Gewalt hinauszuschieben. Sofern ein Festhalten am Vertrag aufgrund der Verzögerung für den Kunden unzumutbar wird, so ist dieser zum Rücktritt berechtigt. Bei nicht nur vorübergehenden Leistungshindernissen sind wir ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurücktreten.

5.3

Lieferungen erfolgen grundsätzlich nur bis zur Bordsteinkante, sofern nicht abweichend vereinbart oder keine Montage von uns geschuldet ist.

5.4

Wir sind zur Teillieferung berechtigt, es sei denn, es handelt sich um zusammengehörende Teile.

5.5

Die Versendung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des Untergangs der Ware bei Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den Kunden über. Das gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.

5.6

Sollte eine Selbstabholung vereinbart worden sein, so werden wir den Kunden per E-Mail darüber informieren, wann die bestellten Waren bei uns zur Abholung bereitstehen.

5.7

Jedes Angebot steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Wenn die bestellte Ware nicht verfügbar ist, weil wir bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar und unverschuldet von unseren Lieferanten nicht beliefert werden, haben wir das Recht, uns von dem Vertrag zu lösen. In diesem Falle werden wir den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass eine Lieferung nicht möglich ist, und ihm evtl. bereits gezahlte Entgelte unverzüglich erstatten. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, sofern wir ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben und von dem Lieferanten überraschend nicht beliefert wurden. Eine Schadensersatzhaftung wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen, sofern hinsichtlich der fehlenden Verfügbarkeit der Ware weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Eine etwaige Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens bleibt unberührt.

6. EINBAU, VERLEGUNG, MONTAGE

6.1

Übernehmen wir auch den Einbau, die Verlegung oder die Montage von Baumaterialien oder Bauelementen, gelten gegenüber Unternehmern nachrangig zu diesen AGB die Vorschriften der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B als Vertragsgrundlage für eindeutig als Bauleistungen abtrennbare Teile der vertraglich geschuldeten Leistung.

6.2

Die Voraussetzungen für die fachgerechte Montage müssen bauseits gegeben sein. Erforderliche Ausgleichsarbeiten sind nicht von uns geschuldet und werden gegebenenfalls nach Beauftragung gesondert berechnet. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarte Lieferung, Aufstellung oder Montage der Ware hinausgehen, insbesondere nicht zur Ausführung von Sanitär- und Elektroarbeiten, soweit sie mit uns nicht ausdrücklich anders vereinbart worden sind.

6.3

Der Kunde ist zur Mitwirkung der Erbringung unserer Montageleistungen wie folgt verpflichtet:

6.3.1 Der Kunde stellt einen sicheren Arbeitsplatz sowie die für die Arbeiten notwendigen Anschlüsse (insbesondere Strom, Wasser etc.) zur Verfügung.

6.3.2 Der Kunde stellt alle für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Informationen, Dokumente etc. mit angemessener Vorlauffrist vor Beginn der Arbeiten zur Verfügung.

6.3.3 Der Kunde ist selbst für die Einholung etwaiger öffentlicher Genehmigungen verantwortlich.

6.4

Sicherheitsbürgschaften zugunsten des Kunden erfordern eine gesonderte individuelle Vereinbarung. Wir sind dazu berechtigt, im Falle eines Gewährleistungseinbehaltes eine selbstschuldnerische Bürgschaft zu stellen.

6.5 ZZZ13118

Unsere Wartungs- und Reparaturtätigkeiten sind Dienstleistungen. Die Preise werden individuell vereinbart. Fahrtkosten, Materialkosten und ähnliches werden entsprechend unseren jeweiligen Preislisten zusätzlich berechnet. Fahrtzeiten unserer Mitarbeiter gelten als Arbeitszeiten und sind entsprechend zu vergüten.

7. ABNAHME

Ist nach Art des Auftrages eine Abnahme notwendig, gilt Folgendes:

7.1

Der Kunde wird unverzüglich nach Mitteilung von der Abnahmebereitschaft durch uns die Abnahmeprüfung vornehmen und die Übereinstimmung mit den technischen Spezifikationen überprüfen.

7.2

Entspricht die Leistung von uns den technischen Spezifikationen und etwaigen ausdrücklich zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Änderungs- und Zusatzwünschen, erklärt der Kunde die Abnahme.

7.3

Erklärt der Kunde zwei Wochen nach Abschluss der Montage durch uns die Abnahme nicht und hat daher in der Zwischenzeit uns auch keine wesentlichen Mängel gemeldet, gilt die Leistung als abgenommen. Ist der Kunde Verbraucher, werden wir auf die vorbezeichnete Rechtsfolge in dem Aufforderungsschreiben gesondert hinweisen.

7.4

Die Abnahme erfolgt auch dadurch, dass der Kunde die Leistung in Gebrauch nimmt ohne zu erklären, dass der Gebrauch erheblich herabgesetzt sei.

7.5

Treten während der Prüfung durch den Kunden Mängel auf, werden diese im Abnahmeprotokoll vermerkt. Wir werden diese Mängel in angemessener Frist beseitigen und die Sache sodann erneut zur Abnahme vorstellen. Die Abnahme richtet sich dann nach den vorstehenden Bedingungen.

8. EIGENTUMSVORBEHALT

8.1

Jede von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

8.2

Gegenüber Unternehmen gelten zusätzlich nachfolgende Regelungen:

a) Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden steht uns das Miteigentum anteilig an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Unsere Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware i. S. d. lit. b).

b) Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass er sich das Eigentum vorbehält und die Forderung aus der Weiterveräußerung gem. lit b) bis d) auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Als Weiterveräußerung i. S. dieses Abschnittes gilt auch die Verwendung der Vorbehaltsware zur Erfüllung von Werkverträgen.

c) Die Forderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware wird zusammen mit sämtlichen Sicherheiten, die der Kunde für die Forderung erwirbt, bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Waren veräußert, so wird uns die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verkauften Waren abgetreten.

d) Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung erlischt im Falle unseres Widerrufs, spätestens aber bei Zahlungsverzug oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Von unserem Widerrufsrecht werden wir nur dann Gebrauch machen, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch aus diesem oder aus anderen Verträgen mit dem Kunden durch dessen mangelnde Zahlungsunfähigkeit gefährdet wird. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Unterlagen zukommen zu lassen. Zur Abtretung der Forderung ist der Kunde in keinem Fall befugt.

e) Von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigungen durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich zu unterrichten. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs oder zum Rücktransport der Vorbehaltsware aufgewendet werden muss, soweit sie nicht von Dritten ersetzt werden.

f) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und zu diesem Zweck gegebenenfalls den Betrieb des Kunden zu betreten. Gleiches gilt, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch aus diesem Vertrag oder aus anderen Verträgen mit dem Kunden durch dessen mangelnde Zahlungsfähigkeit gefährdet wird. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Vorschriften der Insolvenzordnung bleiben unberührt.

g) Übersteigt der Rechnungswert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen einschließlich Nebenforderung (Zinsen, Kosten oder ähnliches) insgesamt um mehr als 10 %, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

9. VERZUG DES KUNDEN / LAGERKOSTEN

Kommt der Kunde mit der Abholung oder Ermöglichung der Montage in Verzug, können wir für die Verzugsdauer angemessen Lagerkosten geltend machen, über die wie den Kunden zuvor informieren. Wir sind aber auch berechtigt, nach unserer Wahl vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen oder Schadensersatz statt Erfüllung zu fordern.

10. GEWÄHRLEISTUNG

10.1

Wir leisten Gewähr wie folgt:

10.1.1

Ist der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die in Ziffer 12. genannt sind.

Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.

10.2

Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:

10.2.1 Die gelieferte Ware muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge-schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.

10.2.2

Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.

10.2.3

Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Wahl an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.

10.2.4

Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung.

10.2.5

Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Wahl durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile.

10.3

Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.

10.4

Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.

11. PLANUNGSLEISTUNGEN

11.1

Sofern wir Planungsleistungen wie Konzeptentwicklung, Grundrissplanung, etc. erbringen, handelt es sich dabei um Dienstleistungen. Sofern kein Pauschalbetrag vereinbart wird, rechnen wir unsere Planungsleistungen nach Zeit und Aufwand ab.

Der Kunde ist dazu verpflichtet, uns bei dem Planungsleistungen ausreichend zu unterstützen, insbesondere für die Planung erforderliche Informationen bereitzustellen.

11.2

Wir haften nicht für die Leistungen von Drittfirmen, die möglicherweise aufgrund einer Vermittlung durch uns von Dritten erbracht werden. Es gilt die Haftungsregelung in Ziffer 13.

12. ZEICHNUNGEN, PLÄNE, GRAFIKEN

Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung steht dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht zu, von uns angefertigte Zeichnungen und Pläne, etc. (nachfolgend: Arbeitsergebnisse) im Rahmen und für die Zwecke des Vertrages zu nutzen. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Wir behalten uns das Recht vor, gleiche Arbeitsergebnisse ohne Einverständnis des Kunden Dritten zur Verfügung zu stellen. Die von uns erstellten Arbeitsergebnisse stellen urheberrechtlich geschützte Werke dar. Durch Vorschläge oder sonstige fördernde Maßnahmen des Kunden oder Dritter wird kein Miturheberrecht zugunsten des Kunden und/oder Dritter begründet. Rechte an Zwischenergebnissen und Entwürfen, insbesondere an Daten, Ausdrucken oder Proofs, werden dem Kunden nicht eingeräumt. Diese verbleiben bei uns.

13. HAFTUNG FÜR PFLICHTVERLETZUNGEN IM ÜBRIGEN

13.1

Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in den Fällen, dass wir eine Pflicht verletzt haben, folgendes:

Wir haften für unsere Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungs-gehilfen auf Schadensersatz höhenmäßig unbegrenzt auch für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen. Darüber hinaus haften wir nur in folgendem Umfang:

13.2

Verletzen wir eine vertragswesentliche Pflicht, also eine solche, ohne deren Einhaltung der Vertragszweck nicht erfüllt werden könnte, haften wir auch in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit und der leichten Fahrlässigkeit. In diesen Fällen ist der Schaden aber auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

13.3

Liegt der Pflichtverstoß von uns nicht in der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, haften wir nur für die Fälle der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes.

13.4

Unsere Haftung wegen Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

14. STREITSCHLICHTUNGSSTELLE

Wir sind nicht dazu bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

15. DATENSCHUTZ

Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten beachten wir die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Europäische Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) und das Bundesdatenschutzgesetz („BDSG“).

16. ABTRETUNGSVERBOT, AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNG

Gegenüber Unternehmern gilt: Die Rechte des Kunden aus den mit uns getätigten Geschäften sind ohne schriftliche Zustimmung von uns nicht übertragbar. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Im Fall einer berechtigten Mängelrüge ist ein Zurückbehaltungsrecht nur in einem angemessenen und zumutbaren Verhältnis zwischen Mangel und Preis zulässig.

17. ALLGEMEINES

17.1

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt.

Gegenüber Unternehmern gilt:

17.2

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Sitz. Für alle Streitigkeiten gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts gelten nicht.

17.3

Der Kunde ist nur berechtigt mit Forderungen aufzurechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

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